Eine geistig behinderte Frau lässt sich ein Bad ein und verbrüht sich an zu heißem Wasser aus dem Hahn. Hätten die Mitarbeiter im Heim besser aufpassen müssen? Darüber hat nun der BGH entschieden.
KARLSRUHE. Sie wollte ein Bad nehmen und leidet bis heute unter den Folgen: Nach schlimmen Verbrühungen streitet eine geistig behinderte Frau am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um Schmerzensgeld von ihrem Wohnheim.